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   OVG Mecklenburg-Vorpommern, 19.11.2007 - 1 L 1/07   

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https://dejure.org/2007,18751
OVG Mecklenburg-Vorpommern, 19.11.2007 - 1 L 1/07 (https://dejure.org/2007,18751)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 19.11.2007 - 1 L 1/07 (https://dejure.org/2007,18751)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 19. November 2007 - 1 L 1/07 (https://dejure.org/2007,18751)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Nacherhebung von Erschließungsbeiträgen bei bestandskräftigem fehlerhaften Erschließungsbeitragsbescheid

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anwendbarkeit der Vorschrift über Aufhebung und Änderung von Steuerbescheiden nach der Abgabenordnung im Erschließungsrecht; Bestandskräftiger Erschließungsbeitragsbescheid als Hindernis für eine Nacherhebung bei ursprünglich fehlerhafter Berechnung des Beitrags

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anwendbarkeit der Vorschrift über Aufhebung und Änderung von Steuerbescheiden nach der Abgabenordnung im Erschließungsrecht; Bestandskräftiger Erschließungsbeitragsbescheid als Hindernis für eine Nacherhebung bei ursprünglich fehlerhafter Berechnung des Beitrags

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 02.06.1998 - 1 O 23/98

    Rechtsmittel; Beschwerde; Zulassung zur Beschwerde; Darlegungserfordernis;

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 19.11.2007 - 1 L 1/07
    Ernstliche Zweifel können schon dann vorliegen, wenn sich die Erfolgsaussichten zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht abschließend überschauen lassen, die Zulassungsschrift aber dem Senat die Einsicht vermittelt, dem Rechtsmittel seien durchaus hinreichende Erfolgsaussichten zuzusprechen (OVG Greifswald, 02.06.1998 - 1 O 23/98 -, NordÖR 1998, 306; 05.08.1998 - 1 L 74/97 -, NVwZ-RR 1999, 476).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 05.08.1998 - 1 L 74/97

    Ernstliche Zweifel, Rechtsmittelbelehrung

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 19.11.2007 - 1 L 1/07
    Ernstliche Zweifel können schon dann vorliegen, wenn sich die Erfolgsaussichten zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht abschließend überschauen lassen, die Zulassungsschrift aber dem Senat die Einsicht vermittelt, dem Rechtsmittel seien durchaus hinreichende Erfolgsaussichten zuzusprechen (OVG Greifswald, 02.06.1998 - 1 O 23/98 -, NordÖR 1998, 306; 05.08.1998 - 1 L 74/97 -, NVwZ-RR 1999, 476).
  • BVerwG, 18.03.1988 - 8 C 115.86

    Erhebungspflicht von Erschließungsbeiträgen; Voraussetzungen für die Annahme von

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 19.11.2007 - 1 L 1/07
    Dies schließt die Befugnis der Länder aus, die Zulässigkeit der (Nach-)Erhebung eines bisher nicht geltend gemachten Teils eines noch bestehenden Erschließungsbeitragsanspruchs von bestimmten Voraussetzungen abhängig zu machen (vgl. BVerwG, 18.03.1988 - 8 C 115.86 -, NVwZ 1988, 938; 18.03.1988 - 8 C 92.87 -, BVerwGE 79, 163).
  • BVerwG, 18.03.1988 - 8 C 92.87

    Erschließungsbeitragsansprüche - Volle Geltendmachung - Beitragsschuldverhältnis

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 19.11.2007 - 1 L 1/07
    Dies schließt die Befugnis der Länder aus, die Zulässigkeit der (Nach-)Erhebung eines bisher nicht geltend gemachten Teils eines noch bestehenden Erschließungsbeitragsanspruchs von bestimmten Voraussetzungen abhängig zu machen (vgl. BVerwG, 18.03.1988 - 8 C 115.86 -, NVwZ 1988, 938; 18.03.1988 - 8 C 92.87 -, BVerwGE 79, 163).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 28.11.2005 - 1 M 140/05
    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 19.11.2007 - 1 L 1/07
    Der Senat hat - soweit er bisher mit dieser Frage befasst war - in Zusammenhang mit der Erhebung von Schmutzwasserbeiträgen - also kommunalen Abgaben, die ausschließlich auf Landesrecht beruhen - z. B. erwogen, aus einer Gesamtschau der Regelungen des § 172 Abs. 1 AO im Bereich des kommunalen Abgabenrechts eine im Ermessen der erhebenden Behörde stehende Kompetenz zu bejahen, Abgabenbescheide zu ändern, ebenso wie dies bundesrechtlich für Verbrauchsteuern geregelt ist (vgl. OVG Greifswald, 28.11.2005 - 1 M 140/05 -, juris), also eine begrenzte Analogie gezogen.
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 15.12.2009 - 1 L 323/06

    Nacherhebung eines Anschlussbeitrags

    Auch ist die Beitragserhebung im Bereich der leitungsgebundenen Einrichtungen insoweit nicht bundesrechtlich determiniert und die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Beschl. v. 10.09.1998 - 8 B 103.98 -, juris; Beschl. v. 10.09.1998 - 8 B 102.98 -, juris; Urt. v. 26.01.1996 - 8 C 14.94 -, NVwZ-RR 1996, 465; Urt. v. 18.03.1988 - 8 C 115.86 -, NVwZ 1988, 938; Urt. v. 18.03.1988 - 8 C 92.87 -, BVerwGE 79, 163; vgl. auch Beschl. v. 19.05.1999 - 8 B 61.99 -, NVwZ 1999, 1218; Beschl. v. 05.03.1997 - 8 B 37.97 -, Buchholz 406.11 § 127 BauGB Nr. 86; Beschl. v. 12.08.1991 - 8 B 108.91 - Urt. v. 07.07.1989 - 8 C 86.87 -, BVerwGE 82, 215 - jeweils zitiert nach juris; vgl. auch OVG Greifswald, Beschl. v. 19.11.2007 - 1 L 1/07 -, juris) zur Verpflichtung der Kommunen, einen entstandenen Erschließungsbeitragsanspruch ggfs. auch im Wege der Nacherhebung auszuschöpfen, nicht unmittelbar einschlägig.

    Im Sinne der vorstehenden Erwägungen hat der Senat in seinem Beschluss vom 19. November 2007 - 1 L 1/07 - (juris) ausgeführt, der Gesetzgeber in M-V habe keine "vorbehaltlose Anordnung der entsprechenden Anwendung der AO" getroffen.

  • BGH, 17.11.2008 - NotZ 130/07

    Feststellung der Voraussetzungen für die Amtsenthebung und die vorläufige

    Wegen einer Forderung der D. AG in Höhe von 42.948,52 EUR zuzüglich Kosten ordnete das Amtsgericht Mannheim (1 K 2/07 unter 1 L 1/07) gegen den Antragsteller die Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung bezüglich seines in M. gelegenen Grundbesitzes an; dieselben Zwangsmaßnahmen erfolgten in den Verfahren 1 K 3/07 und 1 L 2/07 Amtsgericht Mannheim wegen einer weiteren Forderung der D. AG in Höhe von 56.369,93 EUR zuzüglich Kosten.
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 24.04.2013 - 1 L 275/11

    Anwendbarkeit der AO 1977 § 174 Abs 5 im Bereich des Kommunalabgabenrechts;

    Im Zusammenhang mit der Frage der Nacherhebung von Beiträgen hat der Senat in seinem Beschluss vom 19. November 2007 - 1 L 1/07 - (juris) erläutert, dass der Gesetzgeber in Mecklenburg- Vorpommern keine "vorbehaltlose Anordnung der entsprechenden Anwendung der AO" getroffen habe.
  • VG Greifswald, 07.09.2011 - 3 A 821/10

    Erhebung eines Erschließungsbeitrags gegenüber einem Dritten; förmliche

    Hierfür spricht zwar, dass in Bezug auf Erschließungsbeiträge auch nach der Rechtsprechung des OVG Mecklenburg-Vorpommern eine Pflicht zur Beitragserhebung besteht (Beschl. v. 19.11.2007 - 1 L 1/07 - juris Rn. 8) und nach dem Kommunalabgabengesetz das "besondere" Gebot der Ausschöpfung des Beitragsanspruchs gilt, das keinen einschränkenden Voraussetzungen unterliegt (Urt. v. 15.12.2009 - 1 L 323/06 - juris Rn. 59 f. [Anschlussbeitrag]).
  • VG Greifswald, 10.11.2009 - 3 B 1405/09

    Entstehung der sachlichen Beitragspflicht und Versäumung der Anpassungsfrist

    Nach der ständigen Rechtsprechung der Kammer handelt es sich bei der Neuberechnung des Straßenbaubeitrages und der anschließenden (Neu-) Festsetzung des Beitrages um einen Fall der Nacherhebung, dem der Grundsatz der Einmaligkeit der Beitragserhebung nicht entgegensteht (vgl. ausführlich dazu VG Greifswald, Beschl. v. 13.03.2009 - 3 B 1901/08, n.V.; offen gelassen vom OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschl. v. 19.11.2007 - 1 L 1/07, S. 4 des Umdrucks).
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